Sehr geehrter Herr Rainer Starke…
Sie haben offenbar etwas nicht verstanden….

Schülerinnen in Hameln. Foto: HamelnBrennt.de
„Das große Ziel der Bildung ist nicht Wissen, sondern handeln.” - Herbert Spencer
Sie, Herr Starke, Schulleiter des Viktoria-Luise-Gymnasiums – kurz Vikilu – in Hameln, machten am Donnerstag, den 10. Dezember 2009 in der Deister-Weser-Zeitung unmisserständlich klar: “Demonstrieren kann man in der unterrichtsfreien Zeit.“
Denn eine Demonstration, die durch die Versammlungsfreiheit, also den Artikel 8 GG oder Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet wird, sei keine Entschuldigung, nicht am Untericht teilzunehmen.
Sie finden es auch paradox, dass “die Schüler gegen Unterrichtsaufall demonstrieren und wegen der Demo nicht zum Unterricht gehen.“
Also ist nach Ihrer Ansicht anscheinend eine Demonstration ein “wichtiges demokratisches Grundrecht“, welches man aber doch bitte erst nach Beendigung eines Schultages wahrnehmen sollte?
Ist es für Sie genauso paradox, dass Arbeiter während ihrer Arbeitszeit gegen ihre schlechten Arbeitsbedingungen demonstrieren gehen? Das sollten diese doch dann bitte auch lieber in ihrer Freizeit machen, schließlich können sich die Arbeitsbedingungen ja nicht verbessern, wenn man sie nicht wie bisher erfüllt.
Herr Starke, unbekannterweise schätze ich, dass Sie Beamter sind.
“Dienstverweigerung oder Arbeitsniederlegung, auch zum Zweck der Wahrung und der Förderung der Arbeitsbedingungen, sind unzulässig“, so stand es im Regierungsentwurf des Bundesbeamtengesetzes aus dem Jahr 1951. Dieser Passus wurde gestrichen. Der Bundestagsausschuß meinte damals, die Unvereinbarkeit der Dienstverweigerung oder der Arbeitsniederlegung mit den Pflichten eines deutschen Beamten sei so klar gegeben, dass die Aufnahme einer entsprechenden Vorschrift nicht notwendig sei.
Schülerinnen und Schüler sind aber keine Beamten.
Die Schülerinnen und Schüler, die sich in Hameln am morgigen Tag zusammenfinden werden, sind junge Bürgerinnen und Bürger, die vielleicht morgen zum ersten Mal friedvoll ihre Rechte in einer freien parlamentarischen Demokratie nutzen wollen. In unserer parlamentarischen Demokratie gehen die wichtigsten politischen Entscheidungen vom Volk aus.
Sie berufen sich anscheinend auf die in Deutschland existierende und wichtige Schulpflicht, die nicht im Grundgesetz oder einem anderen Bundesgesetz geregelt, sondern – aufgrund der Kulturhoheit der Länder – in den einzelnen Landesverfassungen verankert ist. Die Länder sind hierzu lediglich durch das Grundgesetz ermächtigt.
Sie haben hier sogar recht, denn Schülerinnen und Schüler dürfen wirklich fast nur in der unterrichtsfreien Zeit demonstrieren. Die Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht lässt sich nicht ohne weiteres durch die Versammlungsfreiheit entschuldigen. Doch können Schülerinnen und Schüler für eine Demonstration vom Schulleiter beurlaubt werden.
Sie müssen als Schulleiter entscheiden, ob die Teilnahme an der Demonstration wichtiger ist, als der während der Demonstration stattfindende Unterricht und der schulische Bildungsauftrag. Wenn jedoch eine Demonstration auf den 11. Dezember 2009, auf einen Freitag um 13 Uhr gelegt wird, welcher von den Schülerinnen und Schülern unter anderem extra deswegen gewählt wurde, weil es sich um den Tag für das Testatende für die 11. und 12. Klasse handelt, bei dem die Semesternoten eingetragen werden, dann kann ich Ihre Entscheidung nicht nachvollziehen.
Sie geben über die Dewezet Ihren Schülerinnen und Schülern ebenfalls mit auf den Weg, dass Sie persönlich die Ihrer Meinung nach angebliche Kernforderung nicht unterstützen und: “Die Schüler müssen sich die Forderungen ganz genau ansehen – wenn man demonstriert, dann muss man das auch bewusst machen und nicht zu einem Happening gehen.“
Ist das nicht bereits eine Unterstellung? Und wie kommen Sie darauf, daß die Abschaffung des höchst umstrittenen Turbo-Abiturs eine Kernforderung sei? Die Schüler weisen schließlich ausdrücklich darauf hin, dass die Forderungen untereinander nicht priorisiert sind.
Hier sei auch ihr Kollege Herr Wolfgang Weber, Schulleiter des Albert-Einstein-Gymnasiums in Hameln erwähnt, der ebenfalls “nicht alle Forderungen unterstützen kann” aber wenigstens seinen Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an der Demonstration erlaubt, sobald sie sich vorher abmelden. Die Begründung für diese Freistellung des schulischen Bildungsauftrages ist ebenfalls in der Deister-Weser-Zeitung nett erwähnt, denn am AEG fällt der Fachunterricht in dieser Zeit ohnehin aus, da eine “Festveranstaltung” geplant ist.
Wo sehen Sie hier eine Kernforderung?
- Raumnot beheben, ausreichende, dauerhafte Raumlösungen schaffen.
- Anzahl der Lehrkräfte erhöhen, Unterrichtsversorgung sicherstellen und Betreuung verbessern.
- Schülerzahlen in den Klassen verringern.
- Kostenloser Schulweg bis zum Abitur.
- Unterricht für die gymnasiale Oberstufe in einem Gebäude.
- G8 (Abitur nach 12 Jahren) abschaffen, bzw. Alternativen zulassen.
- Wiedereinführung der Lehrmittelfreiheit.
- Einfluss der Wirtschaft auf die Bildungspolitik einschränken.
- Gemeinsames Lernen bis mindestens zur Vollendung der 6. Klasse.
- Verstärkte frühzeitige Vermittlung von Lernkompetenzen.
- Zurück zum LK-System.
- Flächendeckende Einführung von einer unabhängigen Seelsorge für Schüler.
- Wir unterstützen die Forderungen der Studenten, die Studiengebühren und das Bachelor-/Mastersystem in der derzeitigen Form abzuschaffen und anstelle von Verschulung, Regelstudienzeit und Dauerüberprüfung wieder mehr Individualität und Freiraum im Studium zu gewähren.
Verstehen Sie nicht, dass Ihre Schülerinnen und Schüler hier nicht egoistisch für sich selbst, sondern für Sie und Ihr Kollegium, zukünftige Generationen und die Bürgerinnen und Bürger in und um Hameln auf Fehler im Bildungssystem mit diesem “Happening” (zu deutsch: Ereignis) hinweisen wollen?
Verstehen Sie nicht, dass hier Ihre Schülerinnen und Schüler in und um Hameln die schulische Situation verbessern wollen, sie für die zukünftigen Generationen attraktiver und wertvoller gestalten möchten, anstatt zu einer Festveranstaltung zu gehen?
Sollten Sie morgen jemanden daran hindern, an diesem wichtigen, vom Grundgesetz zugesicherten Ereignis teilzunehmen, wäre ich von ihrer Verfügungsgewalt über die Ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler sehr enttäuscht, denn auch eine friedvolle Demonstration, die Werte unserer Demokratie vermittelt, kann zu einem Bildungsauftrag gehören.
“Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, so steht es im Grundgesetz. Das allerdings schließt Schülerinnen und Schüler mit ein.
5 sagen was zu “Ich glaub es brennt! Ein Text nach Hameln…”



Dezember 13th, 2009 at 22:16
ich selber habe Schulpflichtige Kinder im Alter von 7 Jahren und weiss genau was momentan alles so geändert werden soll.
Januar 16th, 2010 at 21:15
[...] Ich glaub es brennt! Ein Text nach Hameln… [...]
Februar 6th, 2010 at 17:10
Die Schülerin tut mir leid!
Februar 15th, 2010 at 20:03
geniale werbeidee mit dem kinderfoto! hoffentlich erfolgreich. ps: hast du den blog eingestellt oder einfach eine kreativpause eingeschaltet?
Februar 16th, 2010 at 14:56
Ich bin dabei ein neues Blog aufzusetzen..
Wordpress ist hier total zerschossen, das Template gefällt mir nicht mehr und ich will mich wieder “wohler” fühlen…
Geht aber die Tage wieder los..